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OLG Hamm, 31.07.2023 - 11 W 74/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, § 78b ZPO
Amtshaftung, Beiordnung eines Notanwalts - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 i.V.m. GG Art. 34 ; ZPO § 78b
Amtshaftung; Beiordnung eines Notanwalts - rechtsportal.de
BGB § 839 i.V.m. GG Art. 34 ; ZPO § 78b
Amtshaftung; Beiordnung eines Notanwalts
Verfahrensgang
- LG Münster, 14.11.2022 - 2 O 103/22
- OLG Hamm, 31.07.2023 - 11 W 74/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17
Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist; …
Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2023 - 11 W 74/22
Für die Beurteilung, ob eine Rechtsverfolgung in diesem Sinne aussichtslos ist, ist erforderlich, dass das Gericht nach Lage der Akten prüft, ob der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch ernsthaft in Betracht kommt (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2017 - 2 B 4/17 - Rz. 13 juris). - OLG München, 06.04.2009 - 1 U 5249/08
Amtspflichtverletzung eines Richters im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2023 - 11 W 74/22
Unabhängig von der Frage, ob und inwieweit für die richterliche Tätigkeit im Rahmen eines zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörende Betreuungsverfahrens das Spruchrichterprivileg des § 839 Abs. 2 BGB gilt, ist für die richterliche Tätigkeit und die Ermessensentscheidung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur dann ein amtspflichtwidriges Verhalten im Sinne vom § 839 Abs. 1 BGB anzunehmen, wenn die Entscheidung des Richters so fehlsam erscheint, dass sie mit den an eine ordnungsgemäße Richtertätigkeit zu stellenden Anforderungen schlechthin, d.h. jedem sachlich Beurteilenden einleuchtend, unvereinbar ist (OLG München, Beschluss vom 06.04.2009, 1 U 5249/08 - Rz. 4 juris).